Weihnachtsferien beginnen für die Kinder am 21.12.2020
Die Weihnachtsferien beginnen in diesem Jahr bereits 2 Tage früher, nämlich am 21. Dezember 2020. Das bedeutet, dass der letzte Schultag der 18.12.2020 sein wird. In der Begründung schreibt das Schulministerium:
In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Viele Menschen sind auch an den Tagen vor dem Weihnachtsfest bereit, ihre sozialen Kontakte einzuschränken. Hierzu können in diesem Jahr an den oben genannten Tagen die Schulen in Nordrhein-Westfalen aufgrund der Terminlage einen wirkungsvollen und geeigneten Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 21. und am 22. Dezember 2020 unterrichtsfrei sein wird.
Notbetreuung
An diesen Tagen wird in den Schulen eine Notbetreuung angeboten. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Hierfür steht ein Formular unter https://www.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/Antragsformular%20Notbetreuung%20Weihnachten%202020.pdf zur Verfügung.
Damit wir die Notbetreuung besser planen können, melden Sie Ihr Kind bis zum 03.12.2020 bei dem jeweiligen Standort an. Es reicht aus, wenn Sie Ihrem Kind dazu das Anmeldeformular mit in die Schule geben.
Die Notbetreuung im Rahmen des Vormittags (Beginn 8:15 Uhr) wird von Lehrkräften geleistet. Es wird kein Unterricht stattfinden. Sofern Ihr Kind im Offenen Ganztag angemeldet ist, wird es dort bis 17 Uhr weiter betreut. Die Organisationsform richtet sich nach den Anmeldezahlen. Bei niedrigen Anmeldezahlen ist nicht unbedingt vorgesehen nach Klassen oder Jahrgängen zu betreuen. Schulen mit nur wenigen Anmeldungen zur Notbetreuung können sich auf gemeinsame Angebote verständigen; dies wird mit dem Ordnungsamt und der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgesprochen. Danach richtet sich dann auch die Verpflegung: Anstelle der üblichen Verpflegung kann ein Lunchpaket angeboten werden.
Für diese Notbetreuung gelten nicht die momentan üblichen Regeln. Sie sind vom Ministerium vorgegeben:
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.
Während der Notbetreuung am 21.12. und 22.12. findet keine Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs statt. Sie müssen die Kinder also morgens bringen und mittags bzw. nachmittags abholen.
Alle zusammengefassten Informationen können Sie unter folgendem Link nachlesen:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
Bitte reichen Sie uns bei Bedarf für die Notbetreuung möglichst zeitnah, spätestens bis zum 03.12.2020 das Anmeldeformular ein.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund,
Jessica Steigerwald