Informationen für Schulneulinge
Liebe Eltern, liebe zukünftige Schülerinnen und Schüler,
auch in diesem Jahr findet der Tag der offenen Tür an unserer Schule wieder nur digital statt.
Nach wie vor sind wir in der Schule zu strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßmahmen verpflichtet, damit der Schulbetrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird. Deswegen haben wir uns in Absprache mit der Gemeindeverwaltung dazu entschlossen, wieder den digitalen Weg der Vorstellung unsere Schule mit den beiden Standorten zu gehen.
Eine Schule – zwei Standorte
Da wir eine Schule mit zwei Standorten sind, arbeiten wir mit einheitlichen Absprachen und unterrichten nach gleichen schulinternen Arbeitsplänen, die auf den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW beruhen. Um dies zu sichern, treffen sich die Lehrkräfte einer Jahrgangsstufe von beiden Standorten einmal in der Woche. Alle zwei Wochen trifft sich das gesamte Kollegium zu Dienstbesprechungen und Konferenzen, um die Zusammenlegung und die Schulentwicklung intern weiterzuentwickeln.
Ihre Kinder werden also an beiden Standorten gut und sehr ähnlich lernen und auch in den Offenen Ganztagen der unterschiedlichen Träger gut betreut.
Auch die jeweiligen OGS-Teams arbeiten in Kooperation und sprechen sich ab.
Schauen Sie sich zu näheren Informationen und Eindrücken zu den räumlichen Begebenheiten den Film an und stöbern Sie auf unserer Homepage.
Anmeldungen
Vom 27.9. – 29.9.2021 können Sie Ihr Kind nach vorheriger Terminabsprache an Ihrem Wunschstandort anmelden.
Jedes Schermbecker Kind erhält sicher einen Platz an unserer Schule. Auch Kinder, die nicht in Schermbeck wohnen, konnten wir bisher immer aufnehmen. Eine Anmeldung an dem entsprechenden Standort ist nicht gleichzeitig eine Zusage für diesen. Nach den Anmeldungen wird die Verteilung beim Schulträger gemeinsam mit der Schulleitung begutachtet. Bei relativ gleichmäßiger Verteilung wird diese so festgelegt. Sollte sich an einem Standort ein Überhang oder Unterhang aufzeigen, kann es zu internen Verschiebungen kommen. Hierzu werden dann die Vorgaben des Schulgesetzes herangezogen. Hierzu gehört am katholischen Teilstandort die Konfessionszugehörigkeit. Die weiteren Kriterien sind im Schulgesetz klar vorgegeben:
1. Geschwisterkinder, 2. Schulweg, 3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, 4. ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen, 5. ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprache.
Wir hoffen, dass wir Ihnen und Ihren Kindern so zumindest bei der Entscheidung an welchem Standort Sie Ihr Kind anmelden möchten, etwas unterstützen können. Aber machen Sie sich keine Sorgen, an beiden Standorten wird Ihr Kind gut lernen.
Liebe Grüße
Marie-Luise Vehlken
stellv. komm. Schulleiterin
Über diesen Link gelangen Sie zum Film: