Beschulung nach den Herbstferien
Liebe Eltern, liebe Kinder,
ich hoffe, dass sich alle gut erholt haben und gesund geblieben sind.
Nachdem wir vom Ministerium nun die Vorgaben erhalten haben, zeigt sich, dass der Präsenzunterricht in der Schule aufrecht erhalten werden soll.
Das bedeutet, dass es für die Grundschule trotz des Infektionsgeschehens vorerst keine Änderungen in der Beschulung geben wird. Wir halten uns weiterhin an das bestehende Hygienekonzept (regelmäßiges Hängewaschen usw.), das Tragen der Mund-Nasenbedeckung außerhalb des Klassenraumes und lüften regelmäßig die Klassen nach den Vorgaben.
Für die Kinder bedeutet das genau, dass sie auf dem Schulgelände eine Mund-Nasenbedeckung tragen müssen, diese aber in der Klasse bzw. Unterrichtsraum ausziehen und auslassen dürfen. In den Klassen wird es aufgrund des geforderten Lüftungsverhaltens (alle 20 Minuten für 3-5 Minuten stoßlüften und in allen Pausen über die gesamte Pausen querlüften) kälter werden. Man sagt, dass das Lüften maximal 2-3 Grad die Temperatur verändern kann, doch die Kinder, die am Fenster sitzen, werden es auf jeden Fall spüren. Bitte denken Sie bei der Wahl der Kleidung daran. Langärmlige Kleidung, eine zusätzliche Sweat- oder Strickjacke, die bei Bedarf schnell an- und ausgezogen werden kann, sind sehr sinnvoll. Für den kalten Notfall hängt die Winterjacke am Stuhl des Kindes und kann auch noch für den Moment übergezogen werden.
Für Kinder und Eltern mit einer Befreiung der Mund-Nasenbedeckungspflicht muss das ärztliche Attest der Schulleitung vorgelegt werden. Für Eltern gibt es zu dem jetzigen Infektionsgeschehen keine Erlaubnis das Schulgrundstück ohne die MSB zu betreten.
Die Sporthalle darf nun auch wieder genutzt werden und auch der Schwimmunterricht findet weiterhin mit einer ganzen Klasse statt. Weitere Fachräume dürfen aufgrund der Hygienevorschriften nur von einer Klasse am Tag genutzt werden.
Einzelne Klassenraumwechsel: Einige Klassen mussten ihren Klassenraum in den Ferien wechseln. Dies hängt allerdings nicht mit dem Infektionsgeschehen zusammen, sondern, dass der Brandschutz des Kreises Wesel die Obergeschosse beider Standorte als nicht brandschutzsicher genug bewertet hat und die Gemeinde entsprechend handeln und dem Rechnung tragen muss.
Am Hauptstandort gab es bauliche Möglichkeiten, die der Kreis Wesel als Übergangslösung genehmigt hat, so dass das Obergeschoss nach den Ferien wieder nutzbar wird. Hierzu gehörte aber die Vorgabe, dass nur die 3. und 4. Schuljahre im Obergeschoss unterrichtet werden dürfen. Somit haben die 2. und die 4. Schuljahre Klassen getauscht: Die 2. Schuljahre sind nun unten im Pavillon und die 4. Schuljahre oben.
Am Teilstandort bleibt das Obergeschoss des zweistöckigen Gebäudes geschlossen. Die 4. Klassen sind in die – vom Schulhof aus gesehen – rechten Klassenräume gezogen. Dafür hat die OGS den Mehrzweckraum und Musikraum als Betreuungsräume erhalten.
Sollte das Infektionsgeschehen sich weiter steigern, ist eine Schließung oder Teilschließung nicht auszuschließen. Hierfür hat das Kollegium vor den Ferien einen Plan zur Einrichtung des Distanzunterrichtes erarbeitet. Dieser zeigt auf, wie wir den Übergang vom Präsenz- (in der Schule) zum Distanzunterricht (Zuhause) mit Materialversorgung, Informationsweitergabe, Kontakte organisiert haben. Über diesen werden sie in der 1. Schulwoche schriftlich über die Postmappen Ihres Kindes informiert. In diesem Informationsschreiben werden Sie einen Link zur Abfrage der Informationen, Meinung und Wünsche der Elternschaft finden. Nehmen Sie doch bitte bis zum 30.10.2020 daran teil, damit wir die gemachten Angaben in unserer weiteren Planung und Umsetzung berücksichtigen können. Die Umfrage ist anonym und die Ergebnisse der Umfrage werden über die Schulkonferenz bekannt gegeben.
Für den Umgang mit Coronakontakten gilt weiterhin: Sie können beruhigt sein, wenn Sie nichts von uns hören. Es gibt inzwischen vielfältige Situationen in der Schule, auf die wir immer reagieren und uns einsetzen, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten: Kinder erzählen von Kontakten, die nicht der Wahrheit entsprechen, es gibt manchmal Verdachtsfälle, die sich als negativ herausstellen, positiv getestete Personen in der Schule bedeuten nicht unbedingt das Treffen weiterer Maßnahmen usw. Wichtig ist, dass Sie uns melden, wenn Ihr Kind in Kontakt mit einer Corona positiven Person stand und somit in Quarantäne muss. Sobald wir in Absprache mit dem Gesundheitsamt Handlungsbedarf für weitere Personen in der Schule erkennen, werden wir umgehend informieren. Bei Unsicherheiten und Fragen können Sie sich gerne immer über die Sekretariate oder per E-Mail an uns wenden.
Für Reiserückkehrer gelten die vor den Ferien beschriebenen Vorgehensweisen, die Sie im vorherigen Bericht nachlesen können. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben, um Ihren Beitrag zum Infektionsschutz zu leisten. Sollten Sie in einem Risikogebiet Urlaub gemacht haben, aber eine negativen Coronatest vorlegen können, geben Sie ihn doch zur Information des/der Klassenlehrer In am ersten Schultag bitte mit.
Ich hoffe, dass wir auch diese unsichere Zeit wieder gut miteinander überstehen werden.
Bleiben Sie alle gesund und nehmen Rücksicht zum Schutz der anderen.
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Steigerwald
Tag:Beschulung, neue Vorgaben