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Aktuelle Infos

  • Posted by Donald Grüter
  • Categories Grundschule Schermbeck, Hauptstandort, Teilstandort
  • Date 19. Februar 2021

Liebe Eltern,

heute Nachmittag hat Frau Gebauer sich zu weiteren Organisationsmaßnahmen für den Unterrichtsstart am Montag geäußert. Am späten Nachmittag ereilte uns dann eine Mail mit den wesentlichen Vorgaben, welche ab Montag umzusetzen sein sollen. 

Die wesentlichste Vorgabe für uns Grundschulen besteht nun darin, dass für alle Kinder an den Schulen eine generelle Maskenpflicht möglichst mit medizinischen Masken gelten soll. Auch während des Unterrichtes und in den Pausen. Allerdings gelten OP – Masken auch als medizinische Masken. 

Für die Grundschulen gibt es Ausnahmen. 

Wenn medizinische Masken aufgrund ihrer Größe den Kindern nicht passen, dürfen auch Alltagsmasken getragen werden. 

Während der Essens-  und Trinkpausen dürfen diese abgelegt werden. Die Lehrer können ebenso bei bestimmten Unterrichtsvorhaben die Masken eine Zeit lang ablegen lassen.

Im Sportunterricht kann die Maske bei atmungsintensiven sportlichen Tätigkeiten abgelegt werden.

Wie werden wir ab Montag damit umgehen?

Die Maskenpflicht müssen wir umsetzten, allerdings sind wir auch dazu verpflichtet, regelmäßige Atempausen für die Kinder sicherzustellen. Das bedeutet, dass wir den Spielraum, die Maske absetzen zu können, wenn die Kinder in einem gut gelüfteten Raum mit der Hälfte der Klassenstärke auf Abstand sitzen, großzügig nutzen können.  Grundsätzlich können sich die Kinder immer zwischendurch im Unterricht melden, wenn sie die Maske absetzen möchten. 

Die Erfahrungen von anderen Grundschulen, die diese Maßnahmen bereits vor dem Weihnachtsferien durchgeführt haben zeigen, dass sich diese Vorgehensweise durchaus machen lässt. 

Eine Befreiung von der Maskenpflicht ist natürlich weiterhin mit einem ärztlichen Attest möglich. 

Liebe Eltern, es tut uns sehr leid, dass wir erst so kurzfristig diese Information an Sie weitergeben können, aber wie oben beschrieben, wussten wir auch nicht eher als Sie, dass diese Verschärfung der Maskenpflicht kommt. 

Das Ministerium bleibt leider seiner Devise treu, erst kurzfristig mit solch wichtigen Entscheidungen zu informieren. 

Wir empfehlen Ihnen, langfristig betrachtet, für Ihre Kinder z.B. OP – Masken in  Kindergröße zu beschaffen. Darauf bestehen können und werden wir nicht. Wichtig ist uns, dass die Kinder eine Maske tragen. Das sieht auch die entsprechende Verordnung so vor. 

Regelmäßige Atempausen werden wir sicherstellen. 

Alle diese Maßnahmen gelten nach derzeitigem Kenntnisstand auch für die OGS – Betreuung. 

Mit diesen Mitteilungen berufe ich mich auf die Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021 in der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung. 

Für Rückfrage stehen wir wieder gerne zur Verfügung. Bitte bedenken Sie bei Beschwerden, dass wir auch nur die Verordnungen der Ministerien nach bestem Wissen und Gewissen  umsetzen müssen und sich dabei oftmals wenig Spielraum bietet. 

Auch wir versuchen immer wieder, die bestmöglichste Lösung zur Umsetzung der Vorgaben zu finden. 

Genießen Sie am Wochenende das angekündigte frühlingshafte Wetter! 

Mit freundlichen Grüßen
Donald Grüter, Rektor

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Donald Grüter

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